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Warum ich diese Homepage mache ...
Mein Lebenspartner ist einer der 8 schwerkranken Menschen, die im Dezember
1999 mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft „Cannabis als Medizin“
(ACM) und Juristen der Uni Bremen Klage beim Bundesverfassungsgericht
eingereicht haben, um zu erreichen, daß sie Cannabis aus medizinischen
Gründen legal anwenden dürfen.
Er ist seit 14 Jahren an multipler Sklerose erkrankt, einer chronischen,
bisher unheilbaren Erkrankung ,die durch Entzündungen im zentralen Nervensystem
zu einem mehr oder weniger ausgeprägten, meist fortschreitenden Verlust
der Kontrolle über den eigenen Körper führt. Da viele der typischen
MS-Symptome, wie die Muskelspasmen, die Bewegungsstörungen und die Schmerzen
durch Cannabis zwar nicht geheilt, aber stark gelindert werden, wendet
mein Partner es schon seit langer Zeit an.
Nachdem wir jahrelang damit verbracht haben, einen großen Teil unseres
monatlichen Einkommens zu Dealern zu tragen und uns mit ihnen auch noch
ständig über Qualität und Preise auseinanderzusetzen, was aus der Position
der Abhängigkeit heraus ziemlich entwürdigend ist, haben wir in der
kurzen Zeit, in der man Cannabis-Samen hierzulande legal erwerben konnte,
damit begonnen, selbst Heilhanf anzubauen. Als wir glaubten, endlich
autark zu sein, kam im Sommer 1999 die Polizei und beschlagnahmte alles:
die Ernte, die Samen und die Anbaulampe.
Alles war jetzt noch schlimmer als vorher. Sein Cannabis war weg, wir
hatten auch kein Geld um welches zu kaufen, da wir aufgrund der autarken
Situation unsere Lebensumstände inzwischen anders disponiert hatten
und da mein Partner der Polizei unmißverständlich gesagt hatte, daß
er auf Cannabis nicht verzichten werde, weil es ihn vor dem Rollstuhl
bewahrt, mußten wir damit rechnen, daß sie jederzeit wieder bei ihm
einlaufen. Also sahen wir nur noch den Weg in die Offensive. Wir nahmen
Kontakt zur Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) auf, weil
wir juristisch gegen diese Verletzung des Menschenrechts vorgehen wollten
und es war wie maßgeschneidert, daß wir uns direkt in die Vorbereitungen
zu Verfassungsklage einklinken konnten. Parallel dazu hat mein Partner
mit Hilfe seines Neurologen und seiner MS-Klinik bei der Krankenkasse
die Übernahme der Kosten für Dronabinol beantragt. Das ist ein Medikament
aus dem therapeutisch wirksamsten Bestandteil der Cannabis-Pflanze,
dem THC.
Die AOK hat durch sämtliche WiderspruchsInstanzen hindurch, die Übernahme
der Kosten abgelehnt, obwohl wir alle uns zugänglichen Forschungsergebnisse,
ihnen vorgelegt haben, die ausnahmslos bestätigen, daß THC die Symptome
der MS lindert und ein paar wenige andere Kassen die Kosten für Dronabinol
bei MS übernehmen. Sie zieht sich auf die Position zurück, daß die Wirkung
durch großangelegte Studien bewiesen sein muß. Wir sind gegen diesen
Entscheid vor das Sozialgericht und warten auf den Prozeß. Das Bundesverfassungsgericht
hat das Anliegen zwar als berechtigt anerkannt, aber die Klage erstmal
zurückgewiesen, weil andere Wege vorher gegangen werden müßten. Es hat
den Kranken empfohlen:
1) Beim Bundesinstitut für Arzneimittel eine individuelle Erlaubnis
für Einfuhr, Anbau und Verwendung für Cannabis zu beantragen.
2) Bei den Oberlandesgerichten einen Antrag auf vorbeugenden
Rechtsschutz zu stellen
3) Falls wirklich einer der Kranken wegen der Anwendung von Cannabis
verurteilt werden sollte, den Weg durch die Instanzen gehen.
Die Kläger/innen und andere kranke Menschen haben inzwischen die Anträge
beim Bundesinstutut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt. Dieses
hat Anfang August die Anträge abgelehnt und im Gegenzug Dronabinol,
zugelassen, das im Monat bis zu 2600,- DM kostet und, wie oben schon
erwähnt, von den meisten Krankenkassen trotz ärztlichem Rezept nicht
finanziert wird. Der Preis des Medikaments übersteigt um einiges, was
einem Frühinvaliden überhaupt an Monatsrente zur Verfügung steht. 7
der 8 Kranken, die auch die Verfassungsklage gemacht haben, klagen jetzt
vor dem Verwaltungsgericht gegen diese Entscheidung. Der Beschluß des
Verfassungsgerichtes bedeutet, daß jetzt über Monate, wenn nicht Jahre,
Prozeße im Vorfeld geführt werden müssen, bis das Ganze wieder vorm
Verfassungsgericht landet. Zeit, die die Meisten, die Cannabis aus gesundheitlichen
Gründen brauchen, nicht haben.
Ich und diejenigen, die aus eigener Betroffenheit mir bei der Erstellung
dieser Homepage geholfen haben, wollen den Klägern helfen, daß eine
der ältesten Heilpflanzen der Welt wieder allen zugänglich wird, die
sie zur Linderung ihrer Leiden brauchen. Das Verbot von Cannabis hat
dazu geführt, daß auch der therapeutische Nutzen dieser Pflanze wissenschaftlich
noch kaum erforscht ist. Ein Fakt, den z.B. jetzt die Krankenkasse als
Argument gegen Kranke einsetzt. Aber auch wenn es die geforderten „großangelegten
wissenschaftlichen Studien" noch kaum gibt, gibt es doch schon
seit langem den MASSENHAFTEN SELBSTVERSUCH derjenigen, die sich damit
therapieren.
Wir würden hier gerne ein „Archiv der Erfahrung“ aufbauen, was aber
nur mit eurer Hilfe geht. Wenn du Cannabis aus medizischen Gründen anwendest,
kannst du deine Erfahrung auf dieser Homepage veröffentlichen. Je mehr
Berichte hier zusammenkommen, desto breiter ist der Erfahrungsschatz
auf den Kranke zugreifen können, die Cannabis verwenden oder die sich
die Frage stellen, ob Cannabis vielleicht auch für sie als Heilmittel
in Frage kommt. Darüber hinaus könnte die dokumentierte Erfahrung -
so hoffe ich zumindest - auch Gewicht in der juristischen Auseinandersetzung
bekommen und die wegen der Prohibition nicht vorhandenen Großversuche
argumentativ ersetzen.
Du kannst deinen Bericht als e-mail
schicken. Er wird dann von uns unter der entsprechenden Krankheit bei
Erfahrungsberichten archiviert. Du kannst aber auch/oder zusätzlich
den Fragebogen ausfüllen. Die Ergebnisse des Fragebogens stehen euch
als Statistik auf der Homepage zur Verfügung. Wer die Verfassungsklage
und die ganze juristische Auseinandersetzung da drumherum finanziell
unterstützen will - und das wäre bitter nötig (das Sonderkonto ist gähnend
leer) -, kann auf das Sonderkonto „Verfassungsklage“ der Arbeitsgemeinschaft
Cannabis als Medizin Kontonummer 422 329 005 bei der Kölner
Bank (BLZ 371 600 87) spenden.
Die 8 Kläger/innen haben sich zwar vorgewagt, aber letztendlich geht
es alle an, die Cannabis als Heilmittel brauchen. ES GIBT NICHTS GUTES,
AUSSER MAN TUT ES ;-)
An alle sonstigen Cannabis-Benutzer: Der Fragebogen ist nur für medizinische
Anwender. Es geht nicht darum, irgendwelche Stimmen zu sammeln, sondern
einen realen Überblick zu verschaffen, der schwerkranken Menschen bei
ihrer Entscheidungsfindung hilft !
Gabriele Gebhardt
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